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Förderbedingungen für Projekte

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über Förderbedingungen von LEADER-Projekten.

Was wird gefördert?

Projekte, die folgende Basiskriterien erfüllen:

1. Ländlicher Bezug: Erhöhung der Wertschöpfung oder Lebensqualität im ländlichen Raum

2. Regionaler Nutzen: In mehreren Orten der Region oder breite regionale Wirkung

3. Neu für Region: Neue Wege, Verfahrensweisen, Erkenntnisse

4. Einbindung vieler Akteursgruppen

5. Dauerhafte Wirkung: Keine Folgeförderung, Projektresultate werden verstetigt

 

Wie hoch ist die Fördersumme?

 

Die Leader-Förderung ist eine Projektförderung. Jedes bewilligte Projekt erhält 50 Prozent der förderfähigen angefallenen Kosten zurück. Die übrigen 50 Prozent der Kosten müssen aus "nationalen öffentlichen Mitteln"  - zum Beispiel kommunalen Mittel - gedeckt werden.

Das LEADER-Programm läuft bis 2013, bis dahin kann die LAG Steinfurter Land  bis zu 1,6 Mio. Euro an Fördermitteln für Projekte in der Region Steinfurter Land vergeben.

Welche Schritte bis zum Projektantrag im Einzelnen gegangen werden müssen, erfahren Sie hier.

 

 

 

 

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