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Dorferneuerung
LEADER ermöglicht es in besonderer Weise, auf den Topf Dorferneuerung zuzugreifen. So gibt es für die Durchführung von Maßnahmen der Dorferneuerung und -entwicklung für öffentliche Antragsteller den Förderhöchstsatz von 50 Prozent. Darüber hinaus werden private Dorferneuerungsmaßnahmen gefördert - und das nur noch in LEADER-Regionen.
Öffentlicher Bereich
Maßnahmen
- Maßnahmen zur dorfgerechten Gestaltung von Dorfstraßen durch Instandsetzung und Verkehrsberuhigung
- Anlage von Plätzen und Wegen
- Grün- und Freiraumgestaltung im Dorf
- Konzepte und Planungen für die Dorfentwicklungen
- Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter sowie der begründete Innenausbau
Zuschüsse
- in LEADER-Regionen 50 Prozent der förderfähigen Kosten
Privater Bereich
Maßnahme
- Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter sowie der begründete Innenausbau
Zuschüsse:
- 30 % der förderfähigen Kosten; höchstens 20.000 Euro je Maßnahme
Maßnahme
- Investitionen zur Umnutzung der Bausubstanz von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Zuschüsse:
- für gewerbliche Nutzungen : 25 % der förderfähigen Kosten; höchstens 100.000 Euro je Maßnahme
- zu Wohnzwecken: 10 % der förderfähigen Kosten; höchstens 50.000 Euro je Maßnahme
Die zuständige Behörde ist hierbei die Bezirksregierung Münster, Dezernat 33.


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