zum Inhalt. Hilfe


Sie befinden sich hier



Inhalt

Navigation:


Dorferneuerung

LEADER ermöglicht es in besonderer Weise, auf den Topf Dorferneuerung zuzugreifen. So gibt es für die Durchführung von Maßnahmen der Dorferneuerung und -entwicklung für öffentliche Antragsteller den Förderhöchstsatz von 50 Prozent. Darüber hinaus werden private Dorferneuerungsmaßnahmen gefördert - und das nur noch in LEADER-Regionen.

Öffentlicher Bereich

Maßnahmen

  • Maßnahmen zur dorfgerechten Gestaltung von Dorfstraßen durch Instandsetzung und Verkehrsberuhigung
  • Anlage von Plätzen und Wegen
  • Grün- und Freiraumgestaltung im Dorf
  • Konzepte und Planungen für die Dorfentwicklungen
  • Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter sowie der begründete Innenausbau

Zuschüsse

  • in LEADER-Regionen 50 Prozent der förderfähigen Kosten

 

Privater Bereich

Maßnahme

  • Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter sowie der begründete Innenausbau

Zuschüsse:

  • 30 % der förderfähigen Kosten; höchstens 20.000 Euro je Maßnahme

 

Maßnahme

  • Investitionen zur Umnutzung der Bausubstanz von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Zuschüsse:

  • für gewerbliche Nutzungen : 25 % der förderfähigen Kosten; höchstens 100.000 Euro je Maßnahme
  • zu Wohnzwecken: 10 % der förderfähigen Kosten; höchstens 50.000 Euro je Maßnahme

Die zuständige Behörde ist hierbei die Bezirksregierung Münster, Dezernat 33.

 

© 2008: Kreis Steinfurt